Warum das Baujahr relevant ist
Da Asbest in der Schweiz seit 1990 verboten ist, gilt bei Gebäuden, die davor erstellt oder saniert wurden, als Grundhaltung: vor Umbau, Reparatur, Instandhaltung oder Rückbau zuerst abklären.
Warum das Baujahr allein nicht genügt
- Spätere Sanierungen können Materialien verändert haben.
- Einbauten aus Restbeständen wurden in Einzelfällen auch nach 1990 verwendet.
- Nicht jedes Bauteil ist gleich stark betroffen.
- Nur eine fachliche Prüfung liefert belastbare Aussagen.
Typische Anwendungen im Überblick
- Ältere Dach- und Fassadenplatten aus Faserzement
- Plattenkleber und bestimmte Bodenbeläge
- Spezielle Putze, Spachtelmassen und Fugenfüller
- Technische Isolationen und Dichtungen
Weder darf aus einem Baujahr vor 1990 auf eine Belastung geschlossen werden, noch darf aus einem späteren Baujahr auf Asbestfreiheit geschlossen werden. Wir ordnen die Situation objektspezifisch ein.
