FAQ
Häufige Fragen
Neun Fragen, die bei Asbestverdacht am häufigsten gestellt werden.
Bei Gebäuden, die ungefähr vor 1990 erstellt oder saniert wurden, ist vor Umbau-, Reparatur-, Instandhaltungs- und Rückbauarbeiten eine Abklärung angezeigt. Wir unterstützen Sie bei dieser Einordnung.
Nein. Asbestfasern sind mit blossem Auge nicht erkennbar. Ein Foto kann höchstens einen Hinweis auf ein typisches Bauteil geben. Verbindlich ist allein die Analyse einer Materialprobe im Labor.
Ein Verdacht beruht auf Hinweisen wie Baujahr oder Bauteil. Ein Befund entsteht durch fachliche Prüfung oder Laboranalyse und ist Grundlage für verbindliche Aussagen.
Bei Verdacht auf asbesthaltiges Material raten wir grundsätzlich davon ab, eigenmächtig tätig zu werden. Je nach Material und Situation gelten unterschiedliche fachliche und rechtliche Anforderungen.
Abtransport und Entsorgung erfolgen über zulässige Entsorgungswege und mit entsprechenden Nachweisen. Kantonal können zusätzliche Anforderungen bestehen.
Der Aufwand hängt vom Objekt, den betroffenen Bauteilen, der Zugänglichkeit und dem gewünschten Umfang ab. Eine belastbare Aussage ist erst nach Sichtung Ihrer Angaben möglich.
Wir übernehmen Aufträge in der Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein. Die konkrete Verfügbarkeit und der mögliche Einsatztermin werden anhand des Standorts und des erforderlichen Leistungsumfangs geprüft. Können wir eine Anfrage nicht selbst übernehmen, leiten wir sie auf Wunsch an einen geeigneten Partnerbetrieb weiter.
Wir kommunizieren das transparent. Mit Ihrer ausdrücklichen Einwilligung können wir Ihre Anfrage an einen geeigneten Partnerbetrieb weiterleiten.
Bestehende Laborberichte, Gutachten oder Pläne helfen bei der Einordnung. Erwähnen Sie sie im Anfrageformular. Wir melden uns und vereinbaren einen sicheren Übermittlungsweg – eine Uploadfunktion auf dieser Website gibt es bewusst nicht.
